„Nur zweite Wahl“? Warum Heilpraktikerinnen für Psychotherapie sich selbst abwählen – und wie du das drehst
Kurze Antwort vorab: Der Unterschied liegt in vier Punkten – Zulassung (Approbation gegenüber der auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis), Abrechnung (Kassensitz gegenüber Selbstzahlerin), geschützte Berufsbezeichnung und Verfügbarkeit (lange Wartezeit gegenüber meist kurzfristigen Terminen). Keiner dieser vier Punkte ist ein Makel. Es sind Auswahlkriterien – und du darfst sie auf deiner Website benennen, solange du sachlich bleibst, niemanden namentlich vergleichst und keine Heilung versprichst.
Sie hat aufgegeben, bevor irgendjemand Nein gesagt hat
Ich kenne eine Heilpraktikerin für Psychotherapie, die ihre Praxis nach kurzer Zeit wieder geschlossen hat. Nicht, weil die Klientinnen ausgeblieben wären. Sondern weil sie überzeugt war, dass sie kommen würden – nur eben zu jemand anderem.
Sinngemäß hat sie es so gesagt: „Ich habe immer das Gefühl, dass ohnehin jeder lieber zu einem ‚echten‘ Psychotherapeuten geht und ich nur zweite Wahl wäre.“
Sie ist mit dieser Überzeugung nie richtig in den Markt gegangen. Abgelehnt hat sie nie jemand. Sie hat das Ergebnis vorweggenommen und sich die Ablehnung selbst erspart.
Vielleicht kennst du das in leiserer Form – das kurze Ziehen, wenn jemand fragt, wo genau du ausgebildet bist, der Reflex, die Antwort mit einem „aber“ zu beginnen, das Gefühl, dich erklären zu müssen, bevor du überhaupt erzählt hast, womit du arbeitest, und die Website, die deshalb lieber über Methoden spricht als über dich.
Das ist keine Bescheidenheit. Das ist eine Preisverhandlung mit sich selbst, bei der man von vornherein nachgibt.
Ich bin keine Heilpraktikerin für Psychotherapie – ich berate zu Positionierung, und ich bin seit vielen Jahren selbst bei Heilpraktikerinnen in Behandlung. Ich kenne den Nutzen also aus der Kundinnenperspektive, nicht aus der Berufsperspektive. Für dieses Thema ist das ein Vorteil: Von außen sieht man sofort, wo sich ein Berufsstand kleiner macht, als er ist. Von innen sieht man es nicht, weil alle es gleich machen.
Und was ich dabei gefunden habe, ist keine Marketing-Idee, sondern eine Lücke. Der Unterschied, um den alle herumschreiben, ist genau das, wonach Interessentinnen tatsächlich suchen.
Der Unterschied, sachlich – und ohne Entschuldigung
Wer bei Google heilpraktikerin für psychotherapie unterschied psychotherapeut eingibt, sucht keine Rechtfertigung. Sie sucht eine Entscheidungshilfe. Die sieht so aus:
| Psychologische Psychotherapeutin | Heilpraktikerin für Psychotherapie | |
|---|---|---|
| Zulassung | Approbation nach Studium | Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf Psychotherapie (HeilprG) |
| Abrechnung | Kassensitz möglich | privat, Selbstzahlerin oder je nach Vertrag privatversichert |
| Berufsbezeichnung | „Psychotherapeutin“ – geschützt | darf nicht geführt werden |
| Termin | in der Regel Wartezeit | meist kurzfristig verfügbar |
| Umfang der Behandlung | festes Sitzungskontingent, ab einem bestimmten Umfang Bewilligung durch einen Gutachter | frei vereinbart, so viele Sitzungen wie sinnvoll |
Fünf Zeilen. Dafür muss sich niemand entschuldigen.
Zwei dieser Zeilen liest eine Interessentin als Nachteil, zwei als Vorteil. Welche zwei, hängt davon ab, was sie gerade braucht – und nicht davon, wie geschickt du dich erklärst. Das ist die eigentliche Entlastung in diesem Artikel: Du überzeugst hier niemanden. Du sortierst.
142 Tage – und was ich daraus nicht mache
Ein Freund von mir hat auf einen Therapieplatz gewartet. Während er wartete, wurde es schlechter, und am Ende ist er freiwillig in eine Klinik gegangen. Das ist keine Anklage an irgendjemanden. Das ist einfach, was passiert ist.
Hätte eine Heilpraktikerin für Psychotherapie das verhindert? Ich weiß es nicht. Niemand weiß das.
Und genau der Satz, den ich hier gerade nicht sage, ist der Satz, der auf keine Website gehört. Wer schreibt oder andeutet, dass das Warten gefährlich wird, wirbt mit Angst – und das ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 HWG) nicht erlaubt. Es ist übrigens auch handwerklich schlecht: Menschen, die aus Angst buchen, kommen beim zweiten Termin nicht wieder.
Was erlaubt ist, ist die Zahl. Vom Erstgespräch bis zum Beginn einer Psychotherapie vergehen im Schnitt 142,4 Tage – erhoben von der Bundespsychotherapeutenkammer, veröffentlicht im Dezember 2022 auf Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Knapp fünf Monate.
Ich habe nach einer neueren Erhebung gesucht und keine gefunden, die dieselbe Größe misst. Die Zahl ist also ein paar Jahre alt, und das schreibe ich lieber dazu, als es wegzulassen – die aktuelle Berichterstattung beruft sich durchgehend auf genau diese Erhebung, und wer sie zitiert, sollte wissen, worauf er sich stützt.
Das ist eine Aussage über ein Versorgungssystem, nicht über eine einzelne Kollegin, und damit sauber.
Der Unterschied zwischen beidem ist kein juristisches Haarspalten. Es ist der Unterschied zwischen „hier ist eine Information„ und „dir passiert etwas, wenn du nicht buchst“.
„Darf ich das überhaupt sagen?“
Eine Kundin sollte ihre Arbeit in Pakete schnüren, so mein Vorschlag. Sie fand die Idee gut. Und dann kam die eigentliche Frage:
„Wie weit darf ich denn überhaupt Besserung in Aussicht stellen?“
Nicht, wie sie die Pakete zuschneidet. Sondern, wie viel sie von dem sagen darf, was sie kann.
Meine Antwort, damals wie heute:
Du darfst alles sagen, was nicht verboten ist. Verboten sind drei Dinge – der direkte Vergleich mit einer namentlich genannten Mitbewerberin, das Heilversprechen und das Schüren von Ängsten. Als verantwortungsbewusste Heilpraktikerin tust du das ohnehin nicht. Sonst würdest du die Frage gar nicht erst stellen.
Was du aber sehr wohl darfst, ist Fakten aufzeigen. Und wenn die für dich sprechen, umso besser.
Du musst dein Licht also keinesfalls unter den Scheffel stellen, nur weil du „nur“ Heilpraktikerin für Psychotherapie bist.
Die Frage selbst ist der beste Beleg dafür, dass du auf der sicheren Seite bist. Wer Angst schüren will, fragt vorher nicht um Erlaubnis.
Das ist keine Rechtsberatung – ich bin keine Anwältin, ich sortiere Fragen. Für die Feinheiten deines konkreten Textes ist im Zweifel jemand zuständig, der dafür haftet.
Drei Stellen auf deiner Website, an denen der Unterschied hingehört
1 – Die FAQ. Die Frage heißt: „Was ist der Unterschied zu einer Kassentherapeutin?„ Du beantwortest sie direkt, in drei Sätzen, ohne Anlauf. Zum Beispiel: „Ich arbeite auf Grundlage der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie. Das heißt: keine Kassenabrechnung, dafür kein Gutachterverfahren, kein Stundenkontingent – und in der Regel ein Termin innerhalb weniger Tage.“
2 – Die Über-mich-Seite. Ein Satz zur Erlaubnis, eingebettet in deinen Weg, nicht als Fußnote. „Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie. Ich darf mich nicht Psychotherapeutin nennen – arbeiten darf ich mit dir trotzdem, und zwar so, wie wir es gemeinsam festlegen.“
3 – Die Seite zum Erstgespräch oder zu den Kosten. Hier gehören Verfügbarkeit und Honorar zusammen, weil die Interessentin beides zusammen entscheidet. „Ein Erstgespräch ist meist innerhalb weniger Tage möglich. Die Kosten trägst du selbst; was das für dich bedeutet, findest du hier.“
Drei Stellen, keine Kampagne. Du brauchst dafür kein neues Design und keinen Relaunch, sondern einen Nachmittag.
Falls dir beim Schreiben dieser drei Stellen auffällt, dass die Antwort auf „für wen eigentlich“ noch fehlt: Der Nischen-Kompass führt dich durch die zehn Fragen, an denen sich das klärt. Kostenlos.
Verfügbar – für wen genau?
„Schnell verfügbar„ ist ein Argument. „Schnell verfügbar für Frauen, die nach einem Burnout wieder arbeitsfähig werden wollen“ ist eine Entscheidung – und die trifft die Leserin, nicht du.
Solange du für alle da bist, ist der zeitnahe Termin ein nettes Detail. Sobald klar ist, für wen du arbeitest, wird daraus der Grund, warum jemand jetzt schreibt und nicht irgendwann. Wer breit aufgestellt ist, erreicht alle und überzeugt niemanden besonders – das ist der Mechanismus hinter dem Artikel darüber, warum „für alle da sein“ unsichtbar macht.
Der Unterschied allein reicht nicht. Er wirkt erst, wenn klar ist, für wen du da bist – und er wirkt gar nicht, solange du ihn selbst für einen Makel hältst.
Wenn du beim Lesen gerade gemerkt hast, dass du dich irgendwo wiedererkennst – dann ist das genau dein Startpunkt. Dafür habe ich eine kurze Checkliste entwickelt. 10 Fragen, die dich durch den Prozess führen und dir helfen, deinen Nischen-Sweet-Spot zu finden. Kein überwältigender Kurs. Einfach ein strukturierter Denkanstoß, der dich vom Kreisdrehen in die Klarheit bringt.
Key Takeaways
Die Ablehnung passiert meistens im eigenen Kopf. Wer sich selbst für die zweite Wahl hält, geht gar nicht erst in den Markt – und erfährt nie, wie viele Menschen zugesagt hätten.
Der Unterschied ist kein Makel, sondern ein Auswahlkriterium. Zulassung, Abrechnung, Berufsbezeichnung, Verfügbarkeit: vier sachliche Zeilen, die eine Interessentin zur Entscheidung braucht.
Fakten nennen ist erlaubt, Angst erzeugen nicht. Die 142,4 Tage sind eine Aussage über das Versorgungssystem – „ohne mich wird es schlimmer“ wäre ein Werbeverstoß und schlechtes Handwerk dazu.
Immer weiter.

PS: Die Kollegin, die ihre Praxis wieder geschlossen hat, hat nie erfahren, wie viele Menschen sie genommen hätten. Das ist der Teil, der mir nachgeht. Prüf deshalb heute nur eine einzige Sache: Steht auf deiner Website irgendwo, wann du erreichbar bist?
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen HPP und Psychotherapeutin?
Eine Psychologische Psychotherapeutin hat ein Studium und eine Approbation, darf die geschützte Berufsbezeichnung führen und kann mit einem Kassensitz über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Eine Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeitet auf Grundlage einer auf Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, rechnet privat ab und ist an Kontingente und Gutachterverfahren nicht gebunden. Für Klientinnen zeigt sich der Unterschied am deutlichsten bei Kosten und Wartezeit.
Darf ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie mit kurzen Wartezeiten werben?
Ja. Angaben zu Erreichbarkeit, Sprechzeiten und Terminverfügbarkeit sind sachliche Informationen und zulässig. Die Grenze verläuft dort, wo die Aussage Angst erzeugt – also bei Formulierungen, die nahelegen, dass sich ein Zustand ohne schnelle Behandlung verschlechtert. Das untersagt § 11 Abs. 1 Nr. 7 HWG. Ebenso wenig darfst du behaupten, deine Arbeit sei einer Psychotherapie gleichwertig oder überlegen.
Muss ich auf meiner Website erklären, dass ich keine Kassenzulassung habe?
Eine ausdrückliche Pflicht, das Wort „Kassenzulassung“ zu verwenden, gibt es nicht. Die fehlende Kassenabrechnung gehört aber zur Preistransparenz und sollte vor dem Erstgespräch klar sein. Wer es verschweigt, führt Gespräche mit Menschen, die auf einen Kassenplatz warten – und wer es klar benennt, spricht die an, die sich bewusst dafür entscheiden.
